Genehmigungen
Der Betreiber von Anlagen und Lägern aus praktisch allen Bereichen der Industrie steht bei Anlagenneubauten und in zunehmenden Maße aufgrund von Anlagenumbauten vor der Bewältigung eines Genehmigungsverfahrens.
Dies kann je nach Sachlage von einer einfachen Erlaubnis, z.B. gemäß Betriebssicherheitsverordnung, einer zuständigen Behörde bis zu einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, Sicherheitsbericht und Umweltverträglichkeitsprüfung reichen.
Die gängigsten Genehmigungsverfahren, die wir für unsere Kunden durchführen sind hierbei:
- Antrag auf Erlaubnis gemäß Betriebssicherheitsverordnung., z.B. für die Lagerung von mehr als 10.000 Litern leichtentzündbare Flüssigkeiten
- Anzeige einer immissionsschutzrechlichen Änderung gemäß § 15 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Antrag auf Änderung einer BImSchG-Anlage gemäß § 16 BImSchG
- Antrag auf Errichtung einer BImSchG-Anlage im vereinfachten Verfahren gemäß § 19 BImSchG (Anlage ist im Anhang zur 4. BImSchV mit der Kennung "V" aufgeführt)
- Antrag auf Errichtung einer BImSchG-Anlage gemäß § 10 BImSchG (Anlage ist im Anhang zur 4. BImSchV mit der Kennung "G" aufgeführt)
- Antrag auf Einleitung von Abwasser oder Betrieb von industriellen Abwasserbehandlungsanlagen
Durch die Umsetzung der UVP- und IE-Richtlinien der EU sind für bestimmte Anlagen Angaben zur Umweltverträglichkeit des Vorhabens sowie ein Ausgangszustandbericht in die entsprechenden Genehmigungsanträge mit aufzunehmen.
Unsere Leistungen
Die ECONOVA Ingenieure + Berater GmbH ist mit Planungen und den damit verbundenen Genehmigungsverfahren bestens vertraut. Wir prüfen für Sie im Vorfeld die Genehmigungssituation. Auf dieser Basis ermitteln wir den Umfang der notwendigen Unterlagen und unterbreiten Ihnen ein entsprechendes Angebot. Hierbei können wir für Sie die notwendigen Antragsunterlagen erstellen oder Sie bei der Erstellung beraten.
Im Rahmen der Erstellung der Antragsunterlagen strukturieren wir die erforderliche Dokumentation. Zusätzlich verfügen wir über die notwendigen Formblätter, die im Rahmen von BImSch-Anträgen von den zuständigen Behörden empfohlen oder verlangt werden.
Natürlich unterstützen wir Sie auch bei Gesprächen mit der zuständigen Genehmigungsbehörde und begleiten das Genehmigungsverfahren bis zu seinem hoffentlich erfolgreichen Abschluss.
Sollte die Anlage zusätzlich unter die Pflichten der Störfallverordnung fallen, können von uns natürlich die notwendigen Unterlagen, wie Sicherheitskonzept, Sicherheitsbericht oder Alarm- und Gefahrenabwehrplan in diesem Rahmen mit erstellt werden. Dies spart Aufwand, da sich kein zusätzliches Ingenieurbüro einarbeiten muss.
Gegebenenfalls sind im Rahmen der Antragsunterlagen Gutachten zu erstellen. Wir können mit unserer Fachkenntnis bei der Kommunikation mit den Fachgutachtern unterstützen.