Gefahrstoffe
Trotz vieler Bemühungen kann auf den Einsatz von Gefahrstoffen in Betrieben aus vielerlei Gründen nicht verzichtet werden. In diesem Fall sind entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Zielstellung ist dabei den Kontakt von Gefahrstoffen mit dem Menschen oder der Umwelt weitestgehend zu vermeiden. Ideal ist es, wenn die Gefahrstoffe in geschlossenen Systemen eingesetzt werden können. Dies ist z.B. normalerweise bei der Lagerung von Gefahrstoffen der Fall sowie in speziellen dafür vorgesehenen Anlagen.
Bei vielen Tätigkeiten läßt sich jedoch der offene Umgang mit Gefahrstoffen nicht vermeiden. In diesen Fällen kommen lüftungstechnische sowie sonstige konstruktive Maßnahmen zur sicheren Erfassung und ggf. Abführung der Gefahrstoffe in Frage. Kann auch hier keine Lösung gefunden werden, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, ob persönliche Schutzausrüstung, z.B. in Form von Atemschutz eingesetzt werden muß.
Wir ermitteln die im Betrieb vorkommenden Gefahrstoffe, fassen diese im Gefahrstoffverzeichnis gemäß §6 Abs. (12) der Gefahrstoffverordnung zusammen, initieren ggf. Messungen und beurteilen letztendlich die Gefährdungen. Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit sein, deren Qualifikation vorliegt. Durch unseren Chemiker können wir hinsichtlich Umgang mit Gefahrstoffen optimal beraten.
In vielen Fällen resultieren technische Maßnahmen, bei deren Umsetzung bzw. Alternativenauswahl wir gerne helfen.
Die ECONOVA Ingenieure + Berater GmbH bietet im Bereich Gefahrstoffe:
- Entwicklung von Lagerkonzepten für Gefahrstoffe gemäß TRGS 510 (Gebindeläger) oder TRGS 509 (Tankläger)
- Erstellung von Sicherheitskonzepten für Gefahrstoffläger
- Ggf. Erstellung der zugehörigen Genehmigungsanträge
- Erstellung des Explosionsschutzdokuments, soweit erforderlich
- Erstellung von Betriebsanweisungen gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung
- Durchführung von Schulungen zum Thema "Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen"