Explosionsschutz
Der Explosionsschutz, bisher über die Betriebssicherheitsverordnung im Arbeitsschutz geregelt, findet sich seit einiger Zeit im Gefahrstoffrecht wieder. Gemäß § 6 Abs. (9) GefStoffV ist ein Explosionsschutzdokument zu erstellen, sofern gefährliche explosionsfähige Atmosphäre unter atmosphärischen Bedingungen vorhanden sein kann. Dies ist immer dann der Fall, wenn genügend Sauerstoff, im Normalfall als normale Luft, zur Verfügung steht und ein brennbarer Stoff fein verteilt in ausreichender Konzentration zur Verfügung steht. In diesem Fall fehlt dann nur noch eine Zündquelle, damit es zur Explosion kommt.
Brennbare Stoffe kommen in praktisch allen Betrieben vor, manchmal mehr, manchmal weniger offensichtlich. Im einfachsten Fall kann man brennbare Stoffe an den Gefahrstoffmerkmalen H226 (entzündbar), H225 (leicht entzündbar) oder H224 (extrem entzündbar) bzw. an den Gefahrgutklassen 2 (brennbare Gase),3 (brennbare Flüssigkeiten) oder 4 (brennbare Feststoffe) erkennen.
Hinzu kommen noch diverse andere Möglichkeiten zur Bildung explosionsfähiger Atmosphäre. Die oben genannte feine Verteilung der Stoffe ist z.B. auch durch Versprühen (Aerosolbildung) oder durch Schleifvorgänge (Feinstaubbildung) möglich. Auch bei der Erwärmung von brennbaren Flüssigkeiten über ihren Flammpunkt ist mit der Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre zu rechnen.
Unabhängig von der gesetzlichen Vorgabe ein Explosionsschutzdokument zu erstellen, kommt dem Explosionsschutz insbesondere in Anlagen der chemischen Industrie sowie den verwandten Bereichen Klebstoffe, Farben und Lacke etc. ein sehr hoher Stellenwert zu.
ECONOVA Ingenieure + Berater GmbH bietet in diesem Bereich folgende Leistungen:
- Konzepte zur Vermeidung von Ex-Gefahren, z.B. durch Auslegung technischer Lüftung oder Einsatz von Gassensorik
- Ermittlung der Gefahrenbereiche, Festlegung der Ex-Schutz-Zonen
- Ex-Schutz-Zonen-Pläne, z.B. gemäß EN 60079-10
- Ermittlung von Maßnahmen zur Vermeidung wirksamer Zündquellen
- Ermittlung von Maßnahmen zur Beschränkung von Explosionsauswirkungen (konstruktiver Explosionschutz)
- Festlegung von Schnittstellen zu anderen Dokumentationen, z.B. Störfallverordnung,Gefährdungsbeurteilung
- Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
- Schulungen zum Explosionsschutz
Bewährt hat sich hierbei für die chemische Industrie ein Aufteilung der Dokumentation in Haupt- und Anlagenbände, analog zum Sicherheitsbericht. Im Hauptband werden hierbei betriebsinterne einheitliche Sicherheitsstandards dokumentiert, auf die in den Anlagenbänden nur noch Bezug genommen werden muß. Bei vielen ähnlichen Betriebsteilen bzw. Tätigkeiten kann hier deutlich an Aufwand gespart werden.