Arbeitssicherheit
Derzeit werden über 1.500 Beschäftigte in rund 30 Betrieben durch unsere Firma als überbetrieblicher Dienst sicherheitstechnisch betreut. In diesem Zusammenhang arbeiten wir regional eng mit vornehmlich selbstständigen Arbeitsmedizinern zusammen, zu denen wir auch gerne einen entsprechenden Kontakt vermitteln. Unser Einsatzgebiet liegt schwerpunktmäßig im Raum Mannheim/Ludwigshafen und Karlsruhe bis Stuttgart.
Alle Mitarbeiter der ECONOVA Ingenieure + Berater GmbH verfügen über den Fachkundenachweis als Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß Arbeitssicherheitsgesetz. Zur Unterstützung des Arbeitsgebers erbringen wir Leistungen, die über die Vorschriften hinausgehen. So leiten und dokumentieren wir die gemäß §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz durchzuführenden Gefährdungsbeurteilungen oder führen spezielle Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe oder physikalische Gefahren durch. Darüber hinaus schulen wir die Mitarbeiter und erstellen Betriebsanweisungen, um die Führungskräfte von Ihren Unterweisungs- und Dokumentationspflichten zu entlasten.
Gerne unterstützen wir auch im Arbeitsschutzmanagementsystem bei der Festlegung der Aufbau- und Ablauforganisation.
Die Betriebssicherheitsverordnung stellt zunehmend Anforderungen an die Beurteilung der Maschinensicherheit. Die CE-Kennzeichnung ist nicht allein Garant für den sicheren Betrieb von Maschinen oder Maschinenanlagen, eine genauere Prüfung der Betriebssicherheit ist zusätzlich erforderlich. Auch sogenannte Altanlagen sind einer technischen Bewertung zu unterziehen. Und gerade ein Umbau von Maschinen erfordert ein hohe Know-How in der Gefahrenanalyse und Sicherheitsbewertung. Hier kann die Econova durch ihre langjährige Erfahrung zu mehr Risikominimierung für den Unternehmer beitragen.
Durch unseren Chemiker können wir hinsichtlich Umgang mit Gefahrstoffen optimal beraten. Wir beurteilen wir Gefährdungen, suchen nach Ersatzstoffen oder planen lüftungstechnische Maßnahmen. Natürlich erstellen wir auch die notwendigen Betriebsanweisungen z.B. gemäß Gefahrstoffverordnung. Unsere Erfahrung können wir gerne auch bei der Erstellung von Lagerkonzepten und der Planung von Gefahrstofflägern einbringen.