Anlagensicherheit
Sicherheitstechnische Überlegungen sind heute integraler Bestandteil bei der Planung, Errichtung und Betrieb verfahrenstechnischer Anlagen sowie von Gefahrstofflägern. Das hohe Anforderungsniveau an die Sicherheit dieser Anlagen ist gesetzlich verankert, sicherheitstechnische Maßnahmen ergeben sich rechtskonform für den Anlagenbetreiber aus der Störfallverordnung, der Gefahrstoff- und Betriebssicherheitsverordnung und dem anghängigen Technischen Regelwerk. Zusammen mit den aus weiteren Bereichen hinzukommenden Anforderungen ergibt sich für den Anlagenbetreiber eine kaum überschaubare Vielzahl von zu berücksichtigenden Vorschriften. Diese werden seit 1996 zunehmend durch Vorgaben der Europäischen Union bestimmt.
Hier kann die ECONOVA Ingenieure + Berater GmbH den Anlagenbetreiber wirkungsvoll unterstützen. Insbesondere für mittelständische Firmen der chemischen und chemieverwandten Industrie, aber auch für andere Branchen im Rhein-Neckar-Raum erstellen wir:
- Explosionsschutzdokumente
- Sicherheitskonzepte für Anlagen zum Einsatz von Gefahrstoffen
- Sicherheitskonzepte für Gefahrstoffläger
- Konzepte zur Verhinderung von Störfällen gemäß § 8 StörfallV
- Sicherheitsberichte gemäß § 9 StörfallV
- Alarm- und Gefahrenabwehrpläne gemäß § 10 StörfallV
- Informationen über Sicherheitsmaßnahmen gemäß § 11 StörfallV
Hierbei sind aufgrund der umfangreichen Dokumentationspflichten aus den verschiedenen Rechtsbereichen zunehmend Schnittstellenprobleme zu berücksichtigen. Maßnahmen zum Explosionsschutz sind sowohl in der Störfallverordnung, der Gefahrstoffverordnung als auch in der Betriebssicherheitsverordnung beschrieben. Die Dokumentationen sollten gut aufeinande abgestimmt sein.
Im Rahmen der Erstellung des Konzepts zur Verhinderung von Störfällen wird auch die Einführung eines Sicherheitsmanagementsystem gefordert. Hier können wir Ihnen die Erstellung der entsprechenden Unterlagen anbieten. Anlagensicherheit darf hierbei nicht getrennt von anderen Bereichen im Unternehmen gesehen werden. Die Einführung eines Sicherheitsmanagementsystems soll analog zu Qualitäts- und Umweltmanagement die notwendigen organisatorischen Einheiten und Abläufe definieren und gewährleisten. Bewährt hat sich hierbei für die Struktur der Unterlagen ein System, das der DIN EN ISO 9001-2000 entspricht. Dieses Qualitätssicherungsystem wird bereits von vielen Firmen verwendet. Das Sicherheitsmanagementsystem kann somit aktuell oder später, leicht mit dem bestehenden Qualitätsmanagement verknüpft werden. Durch Integration des Umwelt- und Arbeitsschutzmanagements entsteht ein einheitliches Managementsystem, das alle Aspekte von Sicherheit und Qualität umfasst..
Im Zusammenhang bietet die Econova auch die Gestellung eines externen Störfallbeauftragten an.
Einer unserer Mitarbeiter ist als Sachverständiger gemäß § 29a BImSchG bekanntgegeben, und trägt mit dieser Qualifikation zu unserem hohen Qualitätsanspruch im Bereich Anlagensicherheit bei.